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Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)

EINLEITUNG

Wenn Sie in Ihrem Betrieb Jugendliche mit Ausbildungshemmnissen ausbilden, können Sie ausbildungsbegleitende Hilfen erhalten.

Ausbildungshemmnisse sind beispielsweise Bildungsdefizite, Lücken in der Fachtheorie und -praxis, Lernhemmungen, Prüfungsängste, Sprachprobleme oder Schwierigkeiten im sozialen Umfeld.

Durch gezielte Maßnahmen können diese Defizite möglichst früh beseitigt werden, um den Auszubildenden eine qualifizierte und erfolgreiche Ausbildung zu ermöglichen. Die Maßnahmen gehen über die betriebs- und ausbildungsüblichen Maßnahmen hinaus. Der wöchentliche Zeitaufwand beträgt drei bis acht Stunden.

ZUSTAENDIG

die für Ihren Betrieb zuständige Agentur für Arbeit

VORAUSSETZUNG

Förderbedürftig sind lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Auszubildende, die ohne diese Förderung
  • ihre Berufsausbildung nicht beginnen oder
  • die Ausbildung nicht fortsetzen oder erfolgreich beenden können,
  • nach dem Abbruch einer Berufsausbildung eine weitere Ausbildung nicht beginnen oder
  • nach erfolgreicher Beendigung einer Ausbildung ein Arbeitsverhältnis nicht begründen oder festigen können oder
  • Angebote zur beruflichen Eingliederung nicht oder nicht mehr in Anspruch nehmen oder mit diesen noch nicht eingegliedert werden können.

Förderungsbedürftig sind außerdem Auszubildende, bei denen ohne die Förderung mit ausbildungsbegleitenden Hilfen ein Abbruch der Ausbildung droht.

Ausländische Auszubildende werden nur gefördert, wenn sie voraussichtlich nach Abschluss der Ausbildung im Inland erwerbstätig sein werden.

ABLAUF

Wenn Sie in Ihrem Betrieb einen Auszubildenden beschäftigen, der ausbildungsbegleitende Hilfen in Anspruch nehmen sollte, stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Diese prüft, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.

Mögliche Maßnahmen sind:

  • Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten
  • Förderung der Fachpraxis und Fachtheorie
  • sozialpädagogische Begleitung
  • zusätzlicher Förderunterricht in kleinen Gruppen oder in Einzelunterricht
  • den Stoff der Berufsschule durcharbeiten, Fragen genau besprechen, Aufgaben trainieren
  • gezielte Vorbereitung auf Prüfungen

Die Maßnahmen finden in der Regel außerhalb der Betriebszeiten in außerbetrieblichen Einrichtungen und Bildungsträgern statt. Sofern ausbildungsbegleitende Hilfen während der üblichen betrieblichen Arbeitszeit durchgeführt werden, kann dem Betrieb ein Zuschuss zu der anteiligen Ausbildungsvergütung gewährt werden.

Benachteiligte Jugendliche und Ausbildungsbetriebe sollten vor Beginn einer Maßnahme Kontakt mit der Berufsberatung aufnehmen.

UNTERLAGEN

jeweils als Kopie:

  • unterschriebener Ausbildungsvertrag
  • Erklärung des Ausbildungsbetriebs
  • gegebenenfalls Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten allgemeinbildenden Schule
  • gegebenenfalls Berufsschulzeugnis
  • bei ausländischen Auszubildenden: Arbeitserlaubnis

Den Vordruck " Vereinbarung zwischen dem Maßnahmenträger und dem Teilnehmer" finden Sie auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit zum Download.

KOSTEN

Außerbetriebliche Einrichtungen und Bildungsträger, die abH-Maßnahmen durchführen, erhalten die erforderlichen Maßnahmekosten von der Bundesagentur für Arbeit. Dem Ausbildungsbetrieb entstehen keine Kosten.

Die Förderung kann zusätzlich Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung umfassen.

RECHTSGRUNDLAGE

§ 241 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) (Förderungsfähige Maßnahmen)